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Wenn eine Person sicht gewaltsam - also in der Regel gesetzeswidrig - oder mit Hilfe anderer einen Ausgleich verschafft, so wird das ebenfalls Abrechnung genannt. Diese Form der Abrechnung findet sich vor allem als Rache wieder, eine freiwillige Wiedergutmachung aus eigener Motivation wird nicht Abrechnung genannt.



Im über



Weitere regelmäßiger Gebrauch findet sich in zahlreichen Handels- und Lieferbeziehungen, wo der Lieferant wöchentlich oder monatlich seine Leistungen gegenüber dem Kunden abrechnet, manchmal ermächtigt sich ergebende Forderungen direkt einzuziehen.



Eine besondere Form der Abrechnung ist die Lohnabrechnung. Hierbei wird von der im Kalendermonat geleisteten Arbeit aus unselbstständiger Beschäftigung der zustehende Lohn ermittelt. Analog dazu findet regelmäßig eine Gehaltsabrechnung für Angestellte statt, aus der die Vergütung ersichtlich wird. In beiden Fällen erwirbt der Beschäftigte durch seine Leistung einen Rechtsanspruch auf Abrechnung.





Eine Abrechnung ist eine abschließende Rechnung. Der Sachverhalt, der abzurechnen ist, soll danach für alle Beteiligten in vollem Umfang erledigt sein.



Umgangssprachlich hat sich die Abrechnung in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens etabliert. Häufig wird die Abrechnung auch als Synonym für die Verrechnung verwendet. Hierbei wird abgerechnet, indem eine Forderung oder Rechnung mit einer Gegenforderung verglichen wird; die Summe aller Forderung vermindert um die Summe aller Gegenforderungen ergeben den Anspruch. Mit dieser Abrechnung werden alle hinzugezogenen (verrechneten) Forderungen hinfällig, sie gelten als erledigt.




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